Information für Patienten
PET-CT Untersuchung
Informationen für Patienten (pdf)
Aufnahme
Müssen Sie bei Spitaleintritt nüchtern sein, dürfen Sie 6 Stunden vorher weder essen noch trinken noch rauchen.
Im Fall von Notaufnahmen werden die Formalitäten auf ein Minimum beschränkt. Wir sind Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen so rasch wie möglich die notwendigen Unterlagen bei der Patientenaufnahme vorbeibringen.
Wichtige Dokumente
Wir bitten Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Aufgebot Ihrer/s behandelnden Ärztin/Arztes
- Persönliche Ausweispapiere
- Telefonnummern (mindestens zwei) der Familie oder von Angehörigen, die ständig erreichbar sind
- Versicherungsausweis Ihrer Krankenkasse oder Versicherung (Privatversicherte)
- Unfallkarte der Unfallversicherung, falls vorhanden
- Blutgruppenausweis
- Impfausweis
- Allergiepass, falls vorhanden
- Antikoagulationskarte, falls vorhanden
- Allfällig vorhandene Röntgenbilder und Laborwerte
Bei Geburten benötigen wir für das Zivilstandsamt zusätzlich folgende Dokumente:
- Schweizerinnen : Familienbüchlein
- Ausländerinnen : Heiratsschein, Aufenthaltsbewilligung und Pässe beider Elternteile
- Unverheiratete: Falls vorhanden Vaterschaftsanerkennung,
andernfalls Wohnsitzbestätigung
Mitbringen
Der Platz im Spitalzimmer ist leider beschränkt. Unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer empfehlen wir Ihnen, nur folgende Utensilien mitzunehmen:
- Toilettenartikel (Frotteewäsche steht zur Verfügung)
- Bequeme Hausschuhe
- Unterwäsche
- Pyjama oder Nachthemd
- Trainer, Hausanzug oder Morgenmantel
- Medikamente, die Sie einnehmen oder eine Liste davon
- Bücher oder Hefte, wenn Sie gerne lesen
- Kopfhörer und/oder Disc-Man wenn Sie ungestört Radio oder Ihre Musik hören möchten
Wertgegenstände
Wir bitten Sie, Schmuck, grössere Bargeldbeträge und andere Wertsachen daheim zu lassen. Das Spital kann keine Haftung übernehmen, wenn Sie diese im Zimmer aufbewahren.
Finanzielles
Alle notwendigen Kostengutsprachen holen wir direkt bei ihrer Krankenkasse oder Versicherung ein. Wir empfehlen Ihnen bereits vorgängig mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung zu klären, ob die von Ihnen gewünschte Behandlung gedeckt ist.
Wenn für Zuschläge von privaten Leistungen sowie für im Ausland wohnhafte Patienten oder Patientinnen keine Garantie zur Kostenübernahme einer Krankenkasse oder Versicherung vorliegt, ist eine Vorauszahlung in der Höhe der mutmasslichen Kosten zu leisten.
In jedem Falle benötigen wir eine Kopie des Versicherungsausweises Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.
Aufenthalt
Das gesamte Spitalpersonal ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Jeder Mitarbeiter trägt ein Namensschild mit seinem Namen und seiner Funktion.
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre Krankheit und Ihre Behandlung. Zögern Sie nicht, bei der Arztvisite Fragen zu stellen oder ein Gespräch mit dem für Ihre Behandlung zuständigen Arzt zu verlangen.
Austritt
Das Datum Ihres Spitalaustritts wird im Einvernehmen mit Ihrem Spitalarzt festgelegt, der Ihrem Hausarzt einen Bericht über Ihren Spitalaufenthalt schickt und bei Bedarf Ihre Nachbehandlung telefonisch mit ihm bespricht.
Vor Verlassen der Klinik :
Vergewissern Sie sich, dass Sie keine persönlichen Gegenstände in Ihrem Zimmer vergessen haben.Wenden Sie sich an die Krankenschwester, damit man Ihnen alle erforderlichen Unterlagen aushändigt (Rezepte, Schriftwechsel zwischen Ärzten, Röntgenbilder, Bestätigung des Spitalaufenthalts, Blutgruppenausweis, Antikoagulationskarte, Termine, persönliche Medikamente etc.).Zögern Sie nicht, Ihr ärztliches Rezept einige Tage vor Ihrem Austritt zu verlangen. Die Klinik gibt keine Medikamente für die Heimkehr (einschliesslich Wochenenden und Feiertagen) aus. Vergessen Sie nicht, die eventuell im Safe aufbewahrten Wertgegenstände abzuholen (Öffnungszeiten der Aufbewahrungsstelle nachsehen).Begleichen Sie eventuelle persönliche Zusatzkosten (Fernseher, Telefonate etc.).Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Gemeindekrankenschwester auf, damit sie Sie bei Ihren Bemühungen um eine Hilfe nach der Entlassung aus der Klinik unterstützt.
Rechte und Pflichten des Patienten
Die Broschüre "Wesentliche Punkte des Patientenrechts", erarbeitet durch Sanimedia, liegt für Sie bei uns bereit.
Sie können diese auch unter der Nummer 027/606.49.00 oder per e-mail ssp@admin.vs.ch bestellen, oder besuchen Sie unsere Webseite: www.sanimedia.ch