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GNW- Spital Wallis: Löhne 2011

Sitten, den 22. Dezember 2010 – Das Spital Wallis und die Vertragsgewerkschaften (Christliche Gewerkschaften Dienstleistungen SCIV/SCT, Schweizerischer Verband des Personals der öffentlichen Dienste VPOD und SYNA) haben am 22. Dezember 2010 ein Vereinbarungsprotokoll unterzeichnet. Die Verhandlungen erfolgten in einem konstruktiven Klima.

Vergleich betreffend die Entschädigungen bzgl. des Ferienanspruchs

Das Spital Wallis setzt die Anwendung des Bundesgerichtsentscheides vom
5. Dezember 2005 (BGE 132 III 172) mittels eines Vergleichs zwischen dem Spital Wallis und den nachstehend aufgeführten Vertragsgewerkschaften um.

Dieser Vergleich regelt die Art der Anwendung des Ferienanspruchs auf die Entschädigungen wie Nachtdienst, Feiertagsarbeit, Abendarbeit, Sonntagsarbeit, Bereitschaftsdienst, Pikettdienst und Überstunden für die Angestellten des Spital Wallis.

Lohnanpassungen

Die Erhöhung der Lohnmasse für das gesamte Personal, welches dem GAV unterstellt ist, beträgt ca. 1.8% und teilt sich wie folgt auf:

- Teuerungsausgleich
Per 1. Januar 2011 wird dem gesamten, dem GAV unterstellten Personal eine Lohnerhöhung von 0.3% in Form des Ausgleichs der Teuerung anerkannt (Index 30. November 2010)

- Erfahrungsanteile
Per 1. Januar 2011 werden dem gesamten, dem GAV unterstellten Personal die vollen Erfahrungsanteile gemäss der Lohnskala, welche integrierender Bestandteil des GAV bildet, gewährt (dies entspricht 1,3% der Lohnsumme).

- Reallohnerhöhung
Per 1. Januar 2011 wird dem gesamten, dem GAV unterstellten Personal eine Reallohnerhöhung von 0.2% zuerkannt, welche auf die Lohntabelle (integrierender Bestandteil des GAV) angewandt wird.

- Minimallohn
Per 1. Januar 2011 wird der Minimallohn auf Fr. 3‘850.— festgesetzt.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Der Gesamtarbeitsvertrag, welcher bis am 31.12.2011 gültig ist, wird im Verlaufe des Jahres 2011 zusammen mit den Sozialpartnern überarbeitet. Im Hinblick auf eine Erneuerung für die folgenden Jahre.

Sonstige Beschlüsse

a) Betreuung kranker und/oder verunfallter Kinder (Erneuerung von 2010)

Das Spital Wallis erneuert das Vereinbarungsprotokoll mit dem Schweizerischen Roten Kreuz für die Betreuung kranker und/oder verunfallter Kinder in der Höhe von 30 Betreuungsstunden pro Kind und Jahr.

b) Fort-und Weiterbildung

Das Spital Wallis verpflichtet sich in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine weitgehende Analyse bzgl. der Prozesse, der Organisation und der Finanzierung der Fort- und Weiterbildung vorzunehmen.

c) Management von langanhaltenden Abwesenheiten (Langzeitabsenzenmanagment)

Das Spital Wallis verpflichtet sich, ein Management von Langzeitabsenzen einzuführen, mit dem Ziel, Mitarbeitern, welche gesundheitliche Schwierigkeiten aufweisen, adequat zu unterstützen.

 Zusätzliches Dokument