Organisation
Der Grosse Rat übt die Oberaufsicht über das GNW aus. Der Staatsrat übernimmt – über das Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit – Aufgaben der Planung, der Mittelzuweisung und der Aufsicht. Für die Genehmigung des Jahresabschlusses ist der Staat zuständig.
Das GNW ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit folgenden Organen:
Der Verwaltungsrat setzt sich aus sieben vom Staatsrat ernannten Persönlichkeiten zusammen:
Herr Charles KLEIBER, Präsident, Spezialist für Gesundheitsökonomie und Spitalverwaltung, ehem. Staatssekretär für Erziehung und Forschung
Verena Sarbach, Krankenschwester, Leiterin der Koordinationsinstanz im Oberwallis, zuständig für die Sicherstellung der Information und Begleitung der Patienten zwischen den verschiedenen Pflegeanstalten (Spitäler, APH, Spitex, usw.) Monique Lehky Hagen, Ärztin in Brig-Glis, kürzlich zur Vizepräsidentin des Walliser Ärzteverbandes ernannt Nicolas de Kalbermatten, Arzt in Sitten Alain de Preux, Grossrat, Direktor der Zweigstelle Sitten der Gesellschaft Unirisc Group und ehemaliger Kaderangestellter der Krankenkassen- versicherung CSS Hildebrand de Riedmatten, Anwalt und Notar in Sitten
Bernard Monnet, Präfekt des Bezirks Martinach, Präsident des Verwaltungsrates der Migros Wallis und ehemaliges Mitglied des Direktionskomitees der Crédit Suisse für die Westschweiz.
Der Verwaltungsrat nimmt die strategische Verantwortung für die Zuständigkeiten wahr, die dem GNW übertragen wurden. Zu diesem Zweck verabschiedet er namentlich die internen Reglemente; er bestimmt die Zusammensetzung, die Organisation und die Funktionsweise der Generaldirektion des GNW und der Direktionen der Zentren, er erstellt den Jahresbericht zu Handen des Grossen Rates und gewährleistet die Information, die Koordination sowie die Pflege der Beziehungen zu anderen Spitälern.
Der Verwaltungsrat hat die folgenden unveräusserlichen Kompetenzen:
er genehmigt die notwendigen internen Reglemente, bestimmt die Zusammensetzung, die Organisation und die Funktionsweise der Generaldirektion und der Spitalzentrumsdirektionen und legt die Delegation der Zuständigkeiten an die verschiedenen Hierarchiestufen des GNW fest;
er ernennt mit vorheriger Genehmigung durch den Staatsrat den Generaldirektor und legt dessen Pflichtenheft fest;
er ernennt die anderen Mitglieder der General- und der Spitalzentrumsdirektionen, wobei er darauf achtet, dass die Verantwortlichkeiten und die Stellen ausgeglichen auf die Regionen verteilt sind, insbesondere für die Verwaltung, das Pflegepersonal, und die medizinischen Bereiche, für die er die Pflichtenhefte erstellt;
er erstellt den Voranschlag und die Jahresrechnung;
er erarbeitet den Jahresbericht zu Handen des Staatsrates und des Grossen Rates;
er stellt die Information, insbesondere durch die Generaldirektion und die Spitalzentrumsdirektionen, sicher;
er kann externe Experten beiziehen.
(Auszug aus dem Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen vom 12. Oktober 2006)
Die Generaldirektion des GNW (GD) nimmt folgende Aufgaben wahr: Zuteilung der mittel- und langfristigen Geldmittel, Bewertung und Entscheid über die Zielsetzungen, die mittel- und langfristige Planung sowie wichtige Projekte, Einführung der Organisationsstruktur des GNW, Kommunikation und Vorschläge in Personalfragen.